8. Kopfschmerz zurückzuführen auf eine Substanz oder deren EntzugHartmut Gobel2019-06-17T17:36:44+00:00
An anderer Stelle kodiert:
7.1.2 Kopfschmerz zurückzuführen auf eine sekundäre Liquordrucksteigerung metabolischer, toxischer oder hormoneller Genese; 7.3.2 Kopfschmerz zurückzuführen auf eine aseptische (nichtinfektiöse) Meningitis.
Allgemeiner Kommentar
Primärer und/oder sekundärer Kopfschmerz?
Für Kapitel 8. Kopfschmerz zurückzuführen auf eine Substanz oder deren Entzug gelten mit einigen Anpassungen die allgemeinen Regeln für die kausale Zuordnung zu einer anderen Erkrankung.
- Tritt ein neuer Kopfschmerz erstmals in engem zeitlichen Zusammenhang mit einer Substanzexposition oder dem Entzug einer Substanz auf, wird der Kopfschmerz als sekundärer Kopfschmerz zurückzuführen auf die Exposition gegenüber dieser Substanz oder deren Entzug kodiert. Dies ist auch der Fall, wenn der Kopfschmerz die Charakteristika eines primären Kopfschmerzes zeigt, der in Teil 1 der ICHD-3 klassifiziert ist.
- Wenn aber ein vorbestehender Kopfschmerz mit den Charakteristika eines primären Kopfschmerzes in engem zeitlichen Zusammenhang mit einer Substanzexposition oder dem Entzug einer Substanz chronisch wird oder sich deutlich verschlechtert (üblicherweise definiert als eine mindestens zweifache Steigerung der Häufigkeit und/oder Schwere), dann sollte sowohl die vorbestehende primäre Kopfschmerzdiagnose als auch die Diagnose 8. Kopfschmerz zurückzuführen auf eine Substanz oder deren Entzug (oder eines seiner Typen oder Subtypen) vergeben werden, sofern gute Hinweise dafür bestehen, dass die Exposition gegenüber dieser Substanz oder ihr Entzug Kopfschmerzen verursachen kann.
- Bestimmte Subtypen von Kopfschmerz zurückzuführen auf die Exposition einer pharmakologisch aktiven Substanz treten einige Stunden nach der Exposition auf, und zwar nur bei Patienten mit einer primären Kopfschmerzerkrankung. Sie ähneln dann phänomenologisch dem primären Kopfschmerztyp. Dabei wird ein vom primären Kopfschmerz unterschiedlicher Mechanismus angenommen, nämlich eine Reaktion auf einen nicht physiologischen Reiz, und diese Kopfschmerzen werden daher als sekundär angesehen. Als Diagnose sollte sowohl die primäre Kopfschmerzform als auch der zutreffende Subtyp von 8.1. Kopfschmerz zurückzuführen auf Substanzgebrauch oder Substanzexposition vergeben werden.
Einleitung
Menschen mit 1. Migräne zeigen eine physiologische und vielleicht auch psychische Überreaktion auf eine Vielzahl innerer und äußerer Reize. Alkohol, Nahrungsmittel und Nahrungszusatzstoffe, sowie Einnahme oder Entzug von Medikamenten und Chemikalien können Berichten zufolge bei empfänglichen Personen Migräne auslösen oder aktivieren.
Die angenommene Beziehung zwischen Kopfschmerz und Substanz basiert dabei häufig auf Einzelfallschilderungen oder Berichten über unerwünschte Wirkungen von Medikamenten. Die Tatsache der Assoziation mit Kopfschmerzen beweist nicht ihre Kausalität und entbindet nicht von der Notwendigkeit, nach anderen Ursachen zu suchen. Da häufige Ereignisse eben häufig sind, kann das Zusammentreffen von Kopfschmerzen und einer Substanzexposition reiner Zufall sein. Kopfschmerzen können zufällig auftreten. Kopfschmerzen können Symptom einer systemischen Erkrankung sein und Medikamente, die zu deren Behandlung eingesetzt werden, werden dann fälschlicherweise mit den Kopfschmerzen in Verbindung gebracht. In den Migräneakutmedikationsstudien sind insbesondere Kopfschmerzen, genauso wie Migräne-Begleitsymptome, als unerwünschte Wirkungen aufgeführt, auch wenn es sich um Symptome der behandelten Erkrankung und nicht um eine Folge der Behandlung handelt. Einige Erkrankungen scheinen zum Auftreten von substanzinduzierten Kopfschmerzen zu prädisponieren: Für sich allein genommen, würde weder die Substanz noch die Erkrankung Kopfschmerzen hervorrufen.
Allgemeine Kriterien für die hier aufgeführten Kopfschmerzerkrankungen sind:
- Die Kopfschmerzen erfüllen Kriterium C
- Gebrauch, Exposition oder Entzug einer Substanz, die bekanntermaßen Kopfschmerzen verursachen kann
- Ein kausaler Zusammenhang kann durch 2 der folgenden Kriterien gezeigt werden:
- Der Kopfschmerz hat sich in zeitlichem Zusammenhang mit dem Gebrauch, der Exposition oder dem Entzug der Substanz entwickelt
- Einer der beiden folgenden Punkte ist erfüllt:
- Der Kopfschmerz hat sich in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Ende des Gebrauchs oder der Exposition der Substanz deutlich gebessert oder ist verschwunden
- Der Kopfschmerz hat sich innerhalb eines definierten Zeitraums nach Entzug der Substanz deutlich gebessert
- Die Kopfschmerz-Charakteristika sind typisch für den Gebrauch, die Exposition oder den Entzug der Substanz
- Es bestehen sonstige Hinweise auf den ursächlichen Zusammenhang
- Nicht besser erklärt durch eine andere ICHD-3-Diagnose.