11.5.1 Kopfschmerz zurückzuführen auf eine akute RhinosinusitisHartmut Gobel2019-04-22T06:31:42+00:00
Beschreibung:
Kopfschmerz, der durch eine akute Rhinosinusitis verursacht wird und von weiteren Symptomen und/oder klinischen Zeichen dieser Erkrankung begleitet wird.
Diagnostische Kriterien:
- Kopfschmerz, der das Kriterium C erfüllt
- Nachweis einer akuten Rhinosinusitis klinisch, mittels nasaler Endoskopie und/oder durch bildgebende Verfahren
- Ein kausaler Zusammenhang kann durch mindestens zwei der folgenden Kriterien gezeigt werden:
- Der Kopfschmerz hat sich in einem zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Rhinosinusitis entwickelt
- Einer oder beide der folgenden Punkte sind erfüllt:
- Der Kopfschmerz hat sich gleichzeitig mit der Verschlechterung der Rhinosinusitis deutlich verschlechtert
- Der Kopfschmerz hat sich gleichzeitig mit der Besserung oder dem Verschwinden der Rhinosinusitis deutlich gebessert oder ist verschwunden
- Der Kopfschmerz verstärkt sich bei Ausübung von Druck auf die Nasennebenhöhlen
- Im Falle einer unilateralen Rhinosinusitis ist der Kopfschmerz umrissen und ipsilateral zu dieser
- Nicht besser erklärt durch eine andere ICHD-3-Diagnose1.
Anmerkung:
- 1. Migräne und 2. Kopfschmerz vom Spannungstyp werden aufgrund der Übereinstimmung der Schmerzlokalisation und im Falle der Migräne aufgrund der gemeinsamen autonomen Begleitsymptome in der Nase oft mit einem 11.5.1 Kopfschmerz zurückzuführen auf eine akute Rhinosinusitis verwechselt. Das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer eitrigen Sekretion aus der Nase und/oder sonstiger diagnostischer Merkmale einer akuten Rhinosinusitis hilft bei der Abgrenzung dieser Erkrankungen voneinander.
Kommentar:
Schmerz infolge eines Krankheitsbildes der Nasenschleimhaut oder verwandter Strukturen wird in der Regel als frontal oder im Gesicht wahrgenommen, kann jedoch nach weiter hinten weitergeleitet werden. Der bloße Nachweis pathologischer Veränderungen im Sinne einer akuten Rhinosinusitis durch die Bildgebung, die mit der Schmerzschilderung des Patienten korrelieren, reicht zur Sicherung der Diagnose eines 11.5.1 Kopfschmerzes zurückzuführen auf eine akute Rhinosinusitis nicht aus. Das Ansprechen auf eine Behandlung mit örtlicher Betäubung ist ein überzeugender Beleg, kann aber unter Umständen auch nicht pathognomonisch sein.
Eine Episode von 1. Migräne kann durch pathologische Veränderungen der Nase oder Nasennebenhöhlen getriggert oder verstärkt werden.