A5.1.1.1 Verzögert auftretender akuter Kopfschmerz zurückzuführen auf eine mittelschwere oder schwere traumatische Verletzung des KopfesHartmut Gobel2019-04-21T04:37:51+00:00
Diagnostische Kriterien:
- Jeder Kopfschmerz, der die Kriterien C und D erfüllt
- Kopftrauma, welches wenigstens einen der folgenden Punkte erfüllt:
- Bewusstseinsverlust für >30 Minuten
- Glasgow Coma Scale (GCS) Werte <13
- posttraumatische Amnesie von >24 Stunden1 Dauer
- Bewusstseinsstörung für >24 Stunden
- Nachweis einer traumatischen Kopfverletzung wie etwa einer Schädelfraktur, intrakraniellen Blutung und/oder Hirnkontusion in der zerebralen Bildgebung
- Der Kopfschmerz hat sich laut Bericht zwischen 7 Tagen und 3 Monaten nach Folgendem entwickelt:
- Der Kopfverletzung
- Der Wiedererlangung des Bewusstseins nach der Kopfverletzung (sofern zutreffend)
- Absetzen von Medikamenten, die die Fähigkeit beeinträchtigen, Kopfschmerzen nach der Kopfverletzung zu spüren oder über diese zu berichten (sofern zutreffend)
- Es ist wenigstens einer der folgenden Punkte erfüllt:
- Der Kopfschmerz ist innerhalb von 3 Monaten nach seinem Beginn verschwunden
- der Kopfschmerz ist noch nicht verschwunden, aber es sind noch keine 3 Monate nach seinem Beginn verstrichen
- Nicht besser erklärt durch eine andere ICHD-3-Diagnose.