A1.6.6 Vestibuläre MigräneHartmut Gobel2019-04-22T07:43:21+00:00
Früher verwendete Begriffe
Migräne-assoziierter Schwindel; migränebedingte Vestibulopathe; migränöser Schwindel.
Diagnostische Kriterien:
- Mindestens fünf Episoden, die die Kriterien C und D erfüllen
- Eine aktuelle Geschichte oder Vorgeschichte einer 1.1 Migräne ohne Aura oder 1.2 Migräne mit Aura1
- Vestibuläre Symptome2 von mittelstarker oder starker Intensität3 mit einer Dauer zwischen 5 Minuten und 72 Stunden4
- Mindestens die Hälfte der Episoden tritt in Begleitung von wenigstens einem der folgenden drei migränösen Merkmale5:
- Kopfschmerz mit mindestens zwei der folgenden vier Charakteristika:
- einseitig lokalisiert
- pulsierend
- mittelschwere oder schwere Intensität
- Verschlechterung durch körperliche Routineaktivitäten
- Photophobie und Phonophobie6
- visuelle Aura7
- Kopfschmerz mit mindestens zwei der folgenden vier Charakteristika:
- Nicht besser erklärt durch eine andere ICHD-3-Diagnose oder durch eine andere vestibuläre Störung8.
Anmerkung:
- Auch unter der zugrundeliegenden Migränediagnose zu kodieren.
- Die vestibulären Symptome umfassen wie in der Klassifikation vestibulärer Symptome durch die Bárány-Gesellschaft definiert und für die Diagnose einer A1.6.6 vestibulären Migräne geeignet:
a) spontaner Schwindel:
i. innerer Schwindel (das unzutreffende Gefühl, in Bewegung zu sein);
ii. äußerer Schwindel (das unzutreffende Gefühl, das visuelle Umfeld würde sich drehen oder fließen);
b) Lagerungsschwindel, auftretend nach Veränderung der Kopfposition;
c) visuell-induzierter Schwindel, ausgelöst durch einen komplexen oder großen sich bewegenden visuellen Stimulus;
d) Durch eine Kopfbewegung induzierter Schwindel, der bei Bewegung des Kopfes ausgelöst wird;
e) Durch eine Kopfbewegung induzierte Benommenheit mit Übelkeit (charakteristisch hierfür ist das Gefühl einer gestörten räumlichen Orientierung; andere Formen von Benommenheit sind aktuell in der Klassifikation der vestibulären Migräne nicht inbegriffen). - Vestibuläre Symptome werden als mittelstark eingestuft, wenn sie bei Alltagsaktivitäten behindern, diese aber nicht verhindern, undals stark, wenn den Alltagsaktivitäten nicht länger nachgegangen werden kann.
- Die Dauer der Episoden variiert stark. Rund 30% der Patienten haben Episoden, die Minuten dauern; 30% haben über Stunden anhaltende Attacken, und weitere 30% haben Attacken, die sich über mehrere Tage erstrecken. Die restlichen 10% weisen Attacken auf, die nur Sekunden dauern und die am ehesten wiederholt bei Kopfbewegungen, visueller Stimulation oder nach Veränderungen der Kopfposition eintreten. Bei diesen Patienten wird die Dauer der Episode definiert als der Gesamtzeitraum, in dem kurze Attacken sich wiederholen. Am anderen Ende des Spektrums gibt es Patienten, die womöglich 4 Wochen brauchen, um sich von einer Episode vollständig zu erholen. Die Kernepisode jedoch dauert selten länger als 72 Stunden.
- Ein Symptom während einer einzelnen Episode reicht aus. Bei unterschiedlichen Episoden können unterschiedliche Symptome auftreten. Begleitsymptome können vor den, während der oder nach den vestibulären Symptomen auftreten.
- Vorgeschichte und körperliche Untersuchungen lassen nicht auf eine andere vestibuläre Störung schließen oder eine solche Störung wurde in Betracht gezogen, aber durch entsprechende Untersuchungen ausgeschlossen oder eine solche Störung liegt als komorbide Erkrankung vor, aber die Episoden lassen sich eindeutig hiervon abgrenzen. Migräneattacken können durch vestibuläre Stimulation ausgelöst werden. Die Differenzialdiagnose sollte deshalb andere vestibuläre Störungen mit einbeziehen, bei denen Komplikationen durch überlagernde Migräneattacken auftreten.
Kommentar:
Eine überraschend hohe Prävalenz einer A1.6.6 vestibulären Migräne in Höhe von 10,3% wurde neulich unter Migränepatienten in chinesischen neurologischen Abteilungen beschrieben.
Sonstige Symptome
Vorübergehende auditive Symptome, Übelkeit, Erbrechen, Prostration und Anfälligkeit für Reisekrankheit können eine A1.6.6 vestibuläre Migräne begleiten. Da diese jedoch auch zusammen mit diversen anderen vestibulären Störungen auftreten, werden sie nicht als diagnostische Kriterien mit aufgenommen.
Beziehung zur Migräneaura und zur Migräne mit Hirnstammaura
Sowohl Migräneaura als auch Migräne mit Hirnstammaura (zuvor: Migräne vom Basilaristyp) sind Begriffe, die in der ICHD-3 definiert werden. Nur eine Minderheit der Patienten mit einer A1.6.6 vestibulären Migräne erfährt ihren Schwindel innerhalb des zeitlichen Rahmens von 5 bis 60 Minuten wie für ein Aurasymptom definiert. Noch weniger erleben ihren Schwindel wie für eine 1.2.1.1 typische Aura mit Kopfschmerz erforderlich unmittelbar vor Einsetzen der Kopfschmerzen. Deshalb können Episoden einer A1.6.6 vestibulären Migräne nicht als Migräneauren betrachtet werden.
Obwohl von mehr als 60% der Patienten mit einer 1.2.2 Migräne mit Hirnstammaura Schwindel berichtet wird, verlangt die ICHD-3 für diese Diagnose zusätzlich zu visuellen, sensiblen oder dysphasischen Aurasymptomen mindestens zwei Hirnstammsymptome. Weniger als 10% der Patienten mit einer A1.6.6 vestibulären Migräne erfüllen diese Kriterien. Deshalb sind A1.6.6 vestibuläre Migräne und 1.2.2 Migräne mit Hirnstammaura nicht gleichbedeutend, obwohl einzelne Patienten die diagnostischen Kriterien für beide Erkrankungen erfüllen können.
Beziehung zum gutartigen paroxysmalen Schwindel
Die A1.6.6 vestibuläre Migräne kann zwar in jedem Lebensalter beginnen, doch erkennt die ICHD-3 spezifisch eine Störung des Kindesalters an, den 1.6.2 gutartigen paroxysmalen Schwindel. Die Diagnose erfordert fünf Schwindelepisoden, die ohne Vorwarnung auftreten und nach Minuten bis Stunden spontan wieder verschwinden. Zwischen den Episoden müssen die Befunde der neurologischen Untersuchung, Audiometrie, vestibulären Funktionen und des EEG unauffällig sein. Ein einseitiger pochender Kopfschmerz kann während der Attacken auftreten, ist jedoch kein unabdingbares Kriterium. Ein 1.6.2 gutartiger paroxysmaler Schwindel gilt als eines der Vorläufersyndrome einer Migräne. Daher sind vorherige Migränekopfschmerzen für die Diagnose nicht erforderlich. Da die Klassifikation als A1.6.6 vestibuläre Migräne nicht mit einer Altersbegrenzung verbunden ist, kann die Diagnose auf Kinder angewandt werden, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt sind, allerdings sollten diese Diagnosen nur für Kinder mit verschiedenen Typen von Schwindelattacken (d. h. kurz andauernde Episoden von weniger als 5 Minuten und länger andauernde von mehr als 5 Minuten) vergeben werden.
Überschneidung mit Morbus Menière
1. Migräne kommt bei Patienten mit M. Menière häufiger vor als bei Mitgliedern gesunder Vergleichsgruppen. Es wurde von vielen Patienten berichtet, die sowohl Kennzeichen von M. Menière als auch die einer A1.6.6 vestibulären Migräne aufwiesen. Tatsache ist, dass Migräne und M. Menière als Symptom-Cluster vererbt werden können. Schwankender Hörverlust, Tinnitus und Ohrendruck können bei einer A1.6.6 vestibulären Migräne auftreten, doch der Hörverlust erreicht im Verlauf kein besonders ausgeprägtes Niveau. Ebenso sind Migränekopfschmerzen, Photophobien und sogar Migräneauren während M. Menière-Attacken häufig. Die pathophysiologische Beziehung zwischen einer A1.6.6 vestibulären Migräne und M. Menière bleibt ungewiss. Im ersten Jahr nach Einsetzen der Symptome kann die Unterscheidung zwischen diesen schwierig sein, da M. Menière monosymptomatisch sein kann, mit nur vestibulären Symptomen in den Frühstadien der Erkrankung.
Sind die Kriterien für einen M. Menière erfüllt, vor allem ein audiometrisch nachgewiesener Hörverlust, sollte ein M. Menière diagnostiziert werden, selbst wenn während der vestibulären Attacken Migränesymptome auftreten. Nur bei Patienten, die zwei unterschiedliche Typen von Attacken aufweisen, von denen einer die Kriterien für eine A1.6.6 vestibuläre Migräne erfüllt und der andere die für M. Menière, sollten beide Erkrankungen diagnostiziert werden. Eine künftige Überarbeitung der ICHD könnte ein Symptom mit Überlappung zwischen vestibulärer Migräne/M. Menière enthalten.