5.2 Anhaltender Kopfschmerz zurückzuführen auf eine traumatische Verletzung des KopfesHartmut Gobel2019-04-22T05:34:37+00:00
An anderer Stelle kodiert:
Trauma infolge von Akzeleration/Dezelerationsbewegungen des Kopfes, mit Flexion/Extension der HWS, wird als HWS-Beschleunigungstraume klassifiziert. Anhaltende Kopfschmerzen nach einem solchen Trauma werden unter 5.4 anhaltender Kopfschmerz zurückzuführen auf ein HWS-Beschleunigungstrauma kodiert. Anhaltende Kopfschmerzen nach einem chirurgischen Eingriff mittels Kraniotomie aus anderen Gründen als aufgrund der traumat.ischen Kopfverletzung sollten unter 5.6 anhaltender Kopfschmerz zurückzuführen auf eine Kraniotomie kodiert werden.
Beschreibung:
Kopfschmerz von mehr als 3 Monaten Dauer infolge einer traumatischen Kopfverletzung.
Diagnostische Kriterien:
- Jeder Kopfschmerz, der die Kriterien C und D erfüllt
- Zustand nach traumatischer Kopfverletzung1
- Der Kopfschmerz hat sich laut Bericht innerhalb von 7 Tagen nach einem von Folgendem entwickelt:
- der Kopfverletzung
- der Wiedererlangung des Bewusstseins nach Eintritt der Kopfverletzung
- dem Absetzen von Medikamenten, welche die Fähigkeit beeinträchtigen, Kopfschmerzen nach der Kopfverletzung zu spüren oder von diesen zu berichten
- Der Kopfschmerz hält >3 Monate nach seinem Beginn an
- Nicht besser erklärt durch eine andere ICHD-3-Diagnose2.
Anmerkung:
- Der Begriff der traumatischen Kopfverletzung bezieht sich auf eine strukturelle oder funktionelle Verletzung infolge einer Einwirkung äußerer Kräfte auf den Kopf. Hierzu gehören der Aufprall des Kopfes gegen ein Objekt oder umgekehrt, das Eindringen eines Fremdkörpers in den Kopf, die Einwirkung von Kräften, die auf Druckwellen oder Explosionen zurückgehen sowie andere noch zu definierende Krafteinwirkungen.
- Hält der Kopfschmerz nach der Kopfverletzung an, sollte die Möglichkeit eines 8.2 Kopfschmerzes zurückzuführen auf Medikamentenübergebrauch in Betracht gezogen werden.
Kommentar:
Die Vorgabe, dass der berichtete Kopfschmerz sich innerhalb von 7 Tagen entwickelt haben muss, ist ein Stück weit beliebig (siehe Einleitung oben). Gegenüber längeren Intervallen ergibt ein 7-Tage-Intervall diagnostische Kriterien mit höherer Spezifizität für einen 5.2 anhaltender Kopfschmerz zurückzuführen auf eine traumatische Verletzung des Kopfes (d.h. belastbarere Hinweise auf einen ursächlichen Zusammenhang), aber einen entsprechenden Sensitivitätsverlust. Weitere Untersuchungen werden erforderlich sein, um zu ermitteln, ob ein anderes Intervall angebrachter sein könnte. Bis dahin können die im Anhang angeführten Kriterien für einen A5.2.1.1 verzögert auftretenden anhaltenden Kopfschmerz zurückzuführen auf eine mittelschwere oder schwere traumatische Verletzung des Kopfes und einen A5.2.2.1 verzögert auftretenden anhaltenden Kopfschmerz zurückzuführen auf eine leichte traumatische Verletzung des Kopfes benutzt werden, wenn das Zeitintervall zwischen Verletzung und Kopfschmerzbeginn länger als 7 Tage ist.
Im Sinne der Übereinstimmung mit den diagnostischen Kriterien der ICHD-2 für einen chronischen posttraumatischen Kopfschmerz und mit dem bei der Diagnose anderer sekundärer Kopfschmerzerkrankungen angesetzten Zeitintervall ist 3 Monate das Zeitintervall, nach dem ein Kopfschmerz zurückzuführen auf ein Trauma oder eine Verletzung des Kopfes als anhaltend gilt. In weiteren Untersuchungen wird abzuklären sein, ob kürzere oder längere Intervalle zweckmäßiger wären.